Beamerverleih Halle (Saale)

AGB Beamerverleih format filmkunstverleih


1. Mietgegenstand

Der Vermieter vermietet an den Mieter einen o.g. Beamer/Leinwand. Der Mieter ist nicht berechtigt, den o.g. Beamer/Leinwand an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben.

2. Mietdauer, Lieferzeitpunkt

Die Mietzeit beginnt und endet wie o.g. Die Stornierung des Mietvertrages ist bis 2 Tage vor Beginn der Mietzeit kostenfrei. Bei einer späteren Stornierung sind 100 % des Mietzinses (inkl. MwSt.) zu zahlen. Der Vermieter stellt den o.g. Beamer/Leinwand zum vereinbarten Mietbeginn dem Mieter zur Verfügung. Verzögert ein Streik, höhere Gewalt oder ein sonstiges Ereignis, auf das der Vermieter keinen Einfluss hat, die Bereitstellung, so verschiebt sich der Bereitstellungszeitraum entsprechend. Alternativ können sowohl der Mieter, als auch der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.

3. Fristlose Kündigung

Kommt der Mieter wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Vermieter diesen Vertrag fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Verdacht der Zahlungsunfähigkeit besteht.

4. Mietzins / Reservierung bei einem Mietzins über 100 Euro

Der Mietzins ist am Anfang der Mietdauer zu zahlen und fällig. Bei Reservierung mit einem Mietzins über 100 Euro (inkl. MwSt.) werden vorab 50% des Gesamtmietzinses (inkl. MwSt.), innerhalb von 3 Werktagen, fällig. Der Vermieter informiert den Mieter per Email über Höhe der Anzahlung und die Bankverbindung. Sobald die Anzahlung auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist, ist der Beamer/Leinwand für den vereinbarten Zeitraum reserviert.

5. Kaution

Mit der Übergabe des o.g. Beamer/Leinwand an den Mieter wird die o.g. Kautionsleistung fällig. Diese wird dem Mieter nach erfolgter Rückgabe des Mietgegenstandes – sofern sich dieser in ordnungsgemäßem Zustand befindet - wieder ausgehändigt. Ansonsten wird diese vom Vermieter einbehalten und mit den entsprechenden Forderungen verrechnet.

6. Transport

Der Mieter wird den o.g. Beamer/Leinwand entsprechend versichern und trägt das Transportrisiko. (priv. Haftpflicht)

7. Übergabe

Der Vermieter übergibt den o.g. Beamer/Leinwand und das Zubehör (Kabel, Handbücher, Software, Verpackungen etc.) in einwandfreiem Zustand an den Mieter. Die Übergabe wird in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Neben Personalausweis muss der Mieter eine aktuelle Rechnung ( z.B. Telefon, Stadtwerke...) vorlegen. Diese darf nicht älter als 2 Monate sein.

8. Rückgabe

Nach Ende der Mietzeit wird der Mieter den o.g. Beamer/Leinwand mit allem Zubehör (Kabel, Handbücher, Software, Verpackungen etc.) an den Vermieter zurückgeben. Der Rücktransport erfolgt auf Risiken und Kosten des Mieters. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass der o.g. Beamer/Leinwand nach Ablauf der Mietzeit dem Vermieter wieder zur Verfügung steht. Bei einer verspäteten Rückgabe, die die Mietzeit um mehr als 1 Stunde überschreitet, verlängert sich die Mietzeit jeweils um einen weiteren Tag, entsprechend Preisliste.
(1) Die Rücknahme der Mietsache durch den Vermieter bestätigt nicht, dass diese mangelfrei übergeben wurde. Der Vermieter behält sich eine ausführliche Prüfung der Geräte und bei deren Beschädigung des Gerätes die Geltendmachung des entsprechenden Schadensersatzes vor.
(2) Der Kunde ist spätestens bei der Rückgabe der Geräte verpflichtet, die Filmgalerie WestEnd auf eventuelle Schäden an den Geräten unaufgefordert aufmerksam zu machen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Schäden nur für möglich hält.

9. Verlust, Wiederbeschaffung

Bei Verlust oder Beschädigung der o.g. Beamer/Leinwand oder Zubehör haftet der Mieter, sofern es sich nicht um technische Defekte im Rahmen der Herstellergarantie handelt. Bei Verlust wird als Wiederbeschaffungswert der Neupreis in Rechnung gestellt, sofern der Mieter nicht selber innerhalb von 7 Tagen für Ersatz sorgt.
10. Schadensmeldungen

Der Mieter verpflichtet sich, den Verlust oder die Beschädigung von Mietgeräten unverzüglich an den Vermieter zu melden. Folgekosten, die durch eine verspätete Verlustmeldung entstehen trägt der Mieter.

11. Verwendungen

Der Mieter kann keine Ansprüche aus Verwendungen auf den Beamer geltend machen. Der Mieter kann keine Zurückbehaltungsrechte wegen eventueller Verwendungen auf den Beamer gegenüber dem Vermieter geltend machen. Der Mieter hat die gewöhnlichen Kosten der Erhaltung zu tragen. Veränderungen oder Verschlechterungen des Beamers, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, sind vom Mieter nicht zu vertreten.

12. Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des Öffentlichen Rechts ist, der Geschäftssitz des Vermieters. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

13. Zustand des Beamers/Zubehörs/der Leinwand

Der Mieter hat sich bei der Übernahme der Geräte von der Vollständigkeit, der einwandfreien Funktion und dem einwandfreien Zustand der Geräte zu überzeugen. Kommt der Mieter seiner Überprüfungspflicht nicht nach, so haftet der Vermieter nicht für Schäden wegen der Mangelhaftigkeit des Gerätes oder für Mangelfolgeschäden. Die Übernahme des Gerätes ohne eine Anzeige von Mängeln gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustands. Bei Vorliegen von bei der Übergabe nicht erkennbaren Mängeln bleibt es dem Kunden vorbehalten auch später den Nachweis zu erbringen, dass die Mängel bereits bei Übergabe vorhanden waren.